Gleitschirm Ausbildung
Allgemeines zur Ausbildung
 In Deutschland ist eine Ausbildung mit
abschließender Lizenz zum Gleitschirmfliegen vorgeschrieben. Diese
Ausbildung wird durch den DHV (Deutscher Hängegleiterverband) geprüft und
die Fluglizenz vergeben. Die Ausbildung erfolgt in der Regel über eine
Flugschule.
Verglichen mit anderen Flugsportarten ist der Einstieg in das
Gleitschirmfliegen günstig: Die Ausbildung kostet in der Regel nicht mehr als
1000 EUR. Einen Schnupperkurs gibt es schon für 69EUR.
Erste Schritte werden unter Aufsicht eines Fluglehrers an einem
Übungshang gemacht. Nach einer grundlegenden Einweisung wird das Boden- und
Starthandling des Schirms und bei den ersten Hüpfern auch die grundlegenden
Steuermanöver geübt. Danach beginnt die Schulung durch die Höhenflüge.
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Grundkurs, L-Schein
Voraussetzungen Mindestalter 14 Jahre. Bei einem Alter
von weniger als 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern
notwendig.
Ausbildung Die theoretische Ausbildung
umfasst die Vermittlung von Grundkenntnissen über mindestens 5 Schulstunden in
den Fachgebieten Luftrecht, Verhalten in besonderen Fällen, Meteorologie
und Technik.
Die praktische Ausbildung umfasst Startübungen,
Steuerübungen und Laufübungen im flachen Gelände nach Ermessen des Fluglehrers
und anschließend mindestens 20 Alleinflüge mit einem Höhenunterschied von
40 bis 100 Meter und Flugübungen unter Aufsicht und Anleitung eines
Fluglehrers.
Die vorgeschriebenen Praxis-Ausbildungsinhalte
sind: Kennenlernen der Ausrüstung, Aufziehübungen des Gleitschirms,
Laufübungen mit dem Gleitschirm, Steuerungsübungen, Landeübungen mit dem
Paragleiter, Start, Abflug, Flüge mit geringem Bodenabstand, Geradeausflug,
Kurvenflug, Geschwindigkeitsregulierungen, Flüge mit größerem Bodenabstand,
Landung mit dem Gleitschirm.
Für die Startart Windenschleppstart ist
zusätzlich noch eine Einweisung in die grundlegenden Techniken des
Windenschleppstarts notwendig.
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Höhenflugausweis, D-Schein
Ausbildung Die theoretische Ausbildung umfasst die
komplette theoretische Ausbildung des A-Scheins. Die praktische Ausbildung
umfasst mindestens 10 Höhenflüge als Alleinflüge unter Anleitung und
Aufsicht eines Fluglehrers und die Flugübungen gemäß Lehrplan. Im
Einzelfall kann der Fluglehrer eine höhere erforderliche Anzahl an
Flügen festlegen.
Die vorgeschriebenen Praxis-Ausbildungsinhalte
sind: Kenntnisse der Ausrüstung, Flugplanung, Start und Abflug,
Geradeausflug, Kurvenflug, Fliegen nach Flugplan, Landeeinteilung
und Landung, verschiedene Flugmanöver.
Wenn der
Höhenflugausweis für die Startart Windenschleppstart erworben werden soll, dann
muss vom Piloten zusätzlich die vollständige Einweisung in diese Startart
absolviert werden.
Die Prüfung ist lediglich eine flugschulinterne
Prüfung in Theorie und Praxis.
Berechtigung und Gültigkeit Der Inhaber des
Höhenflugausweises ist berechtigt, in Schulungsgeländen der Flugschule mit
Einwilligung des Ausbildungsleiters (schriftlicher Flugauftrag) für die Dauer
von 36 Monaten ohne Fluglehreraufsicht zu fliegen. Der Höhenflugausweis ist
nur für das Gelände gültig, in welchem mindestens 5 Höhenflüge absolviert
wurden.
Für das Gleitschirmfliegen in anderen Schulungsgeländen ist jeweils eine
praktische Einweisung von mindestens 5 Höhenflügen im betreffenden
Gelände unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers, sowie die
Einwilligung (Flugauftrag) des zuständigen Ausbildungsleiters erforderlich.
Meine Empfehlung ist, einfach schnellstmöglich den A-Schein zu machen, damit
diese Auflagen wegfallen.
Der Höhenflugausweis ist 36 Monate ab
Ausstellungsdatum gültig und er kann nicht verlängert werden. Das
Fliegen mit dem Höhenflugausweis kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule
mit Auflagen versehen werden.
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Beschränkter Luftfahrerschein, A-Schein
Voraussetzung: Höhenflugausweis
Ausbildung: Die theoretische Ausbildung umfasst 20
Schulstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten Luftrecht, Meteorologie,
Verhalten in besonderen Fällen und Technik.
Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens
40 Höhenflüge als Alleinflüge, davon mindestens 25 unter Anleitung und
Aufsicht eines Fluglehrers und höchstens 15 im Flugauftrag mit
Höhenflugausweis. Die Höhenflugausbildung kann wahlweise als Hangstart
oder als Windenschleppstart erfolgen. Bei Hangstart müssen mindestens 10
Höhenflüge einen Höhenunterschied von mehr als 500 Meter aufweisen.
Beim
A-Schein erfolgt sowohl die praktische als auch die theoretische Prüfung durch
einen unabhängigen Prüfer des Deutschen Hängegleiter Verbands (DHV).
Berechtigung und Gültigkeit: Der A-Schein berechtigt zum
freien Fliegen mit der eingetragenen Startart bzw. den eingetragenen
Startarten in der Umgebung des Fluggeländes. Das heißt, dass der
A-Scheininhaber mit dem Gleitschirm keine Streckenflüge machen darf.
Hierfür wäre der B-Schein notwendig. In Verbindung mit der IPPI- Card, ist
der A-Schein beinahe weltweit anerkannt. Der A-Schein besitzt eine
zeitlich unbegrenzte Gültigkeit.
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Unbeschränkter Luftfahrerschein, B-Schein
Voraussetzungen: A-Schein und zusätzlich 20 von einer
DHV-Flugschule bestätigte Höhenflüge auf mindestens zwei verschiedenen
Fluggeländen, wobei zehn dieser Flüge eine Flugzeit von
jeweils mehr als 30 Minuten aufweisen müssen.
Ausbildung: Die theoretische Ausbildung umfasst 15
Schulstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten Luftrecht, Meteorologie,
Verhalten in besonderen Fällen und Navigation. Für die Praxisausbildung ist eine
bestimmte Fluganzahl nicht vorgeschrieben, sondern lediglich die
Absolvierung nachfolgender Praxis-Ausbildungsinhalte: Flugplanung für
Streckenflüge, Landeeinteilung und Landung unter erschwerten Bedingungen,
Flugmanöver zur Gefahreneinweisung, Schnellabstieg, Übungen zum aktiven Fliegen
und Streckenflugübungen. Ausserdem ein Überlandflug im Flugauftrag der
Flugschule mit einer Distanz von mindestens 10 km zwischen Start- und
Landeplatz.
Bei Nachweis der Teilnahme an Fortbildungskursen von DHV / ÖAeC-Flugschulen,
wie Performance-Training, Flugtechniktraining,
Sicherheitstraining, Thermik- und Streckenflugkurse können die dort
abgeleisteten Lehrinhalte auf die praktische Ausbildung angerechnet werden.
Es erfolgt eine theoretische, schriftliche Prüfung durch einen unabhängigen
Prüfer des Deutschen Hängegleiter Verbandes (DHV).
Berechtigung und Gültigkeit: Der B-Schein berechtigt zum
freien Fliegen mit dem Paragleiter inklusiv Überlandflügen. In Deutschland
darf der Inhaber des B-Scheins beim motorlosen Gleitschirmfliegen auch
Aussenlandungen durchführen. Die Lizenz besitzt eine zeitlich
unbefristete Gültigkeit.
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Passagierberechtigung, Tandem-Schein
Voraussetzungen: Besitz des A-Scheins seit mindestens 12
Monaten, mindestens 100 im Flugbuch nachgewiesene Höhenflüge nach Erteilung
der A-Lizenz, Volljährigkeit. Der Bewerber um die Passagierberechtigung muss
sich einem praktischen Vorauswahltest vor einem DHV-Prüfer unterziehen.
Dabei muss der Bewerber im Alleinflug seine überdurchschnittlichen
fliegerischen Fähigkeiten nachweisen.
Ausbildung:
Die theorethische Ausbildung umfasst
mindestens vier Unterrichtsstunden in den Fachgebieten Luftrecht, Verhalten
in besonderen Fällen und Technik. Die praktische Ausbildung umfasst
mindestens einen Flug zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer und
zehn Flüge mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Gleitschirm- oder
Drachenflieger oder eines österreichischen Hängegleiter- oder
Paragleiterscheins (A-Schein oder B-Schein) unter Anleitung und
Aufsicht eines Fluglehrers.
Die vorgeschriebenen
Praxis-Ausbildungsinhalte sind Kennenlernen der Ausrüstung, Einweisung des
Passagiers, Start und Abflug, Flug und Flugmanöver, Schnellabstieg,
Landeanflug und Landung.
Nach der praktischen und theoretischen
Ausbildung in der Flugschule muss der Flugschüler mindestens 30 von einer
Flugschule bestätigte Tandem-Höhenflüge mit Inhabern einer Lizenz (mindestens
A-Schein) für Gleitschirmflieger oder Drachenflieger oder eines
Sonderpilotenscheines für Paragleiter oder Hängegleiter, im Flugauftrag der
Flugschule machen.
Beim Tandem-Schein erfolgt sowohl die praktische
als auch die theoretische Prüfung durch einen unabhängigen Prüfer des Deutschen
Hängegleiter Verbands (DHV).
Berechtigung und Gültigkeit: In Verbindung mit dem
A-Schein berechtigt die Passagierflugberechtigung zu Passagierflügen ohne
Überlandflüge mit der für den A-Schein eingetragenen Startart bzw. Startarten.
In Verbindung mit dem B-Schein berechtigt die Passagierflugberechtigung zu
Passagierflügen einschließlich Überlandflüge mit der für den B-Schein
eingetragenen Startart bzw. Startarten.
Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre ab
Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung für jeweils weitere drei Jahre
kann durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug), der in den
letzten 12 Monaten der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden muss, erlangt
werden.
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